Schnelles Geld durch Welpenhandel
Ein Kampf gegen Windmühlen.
Wer sich einen Hund zulegen möchte, sollte auf die Herkunft des Tieres besonderen Wert legen. In Kleinanzeigen auf Internetseiten werden vor allem Welpen en masse angeboten. Nur vereinzelt finden sich in den Anzeigen ausführliche Informationen über beispielsweise die Elterntiere. Doch auch wenn umfangreich Angaben zu lesen sind, darf nicht zwingend von einer seriösen Zucht ausgegangen werden.
Der Handel mit illegal eingeführten Hunden, respektive Welpen boomt primär im Internet.
Seit Jahren kämpfen Behörden gegen das Vorgehen ost- und südeuropäischer Hundehändler, die unter dem Deckmantel des Tierschutzes, ihre Hunde auf Parkplätzen aus dem Kofferraum feilbieten. Nur selten handelt es sich tatsächlich um Tierschützer, sondern viel mehr um mafiöse Machenschaften skrupelloser Personen, die mit den Tieren einen schnellen Euro verdienen wollen.
Auch wenn die Abnehmer dieser Hunde es gut meinen, sind sie mitschuldig an diesen kriminellen Geschäften – denn wo kein Abnehmer, da auch keine Angebote.
Und letztendlich sind sie die Leidtragenden eines solchen Geschäfts, denn die gesundheitliche und psychische Verfassung der Tiere lässt zu wünschen übrig. Da die Impfpässe und etwaige Papiere der Tiere meist gefälscht sind, ist darauf kein Verlass. Tierärztliche Folgekosten sind daher vorprogrammiert.
Die österreichische Regierung beschloss Anfang April intensive Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel. Das Ergebnis ihrer Konferenz ist eine länderübergreifende Zusammenarbeit aller Behörden. Vereine und Institutionen, die Tiere aus dem Ausland einführen wollen, benötigen demnächst eine behördliche Zulassung und müssen registriert sein. Des Weiteren soll die Einfuhr von nicht Tollwut geimpften Tieren grundsätzlich verboten werden.
Seit Dezember 2014, so heißt es aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin, müssen sowohl private als auch gewerblich nach Deutschland einreisende Welpen eine Tollwutimpfung nachvollziehbar belegen können. Weitere Vorgaben sind u.a. der tierärztliche Stempel im Heimtierausweis, dass der Welpe mindestens 12 Wochen alt ist und dass bei gewerblichen Tieren zusätzlich ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden muss.
Ob damit der tierische Schwarzhandel wirksam gestoppt werden kann, ist fraglich. Sollte man den Händlern nicht eher die Handelsplattform entziehen? Als wirkungsvolles Konzept könnte man die Verpflichtung eines Impressums, indem der Anbieter von Tieren sich öffentlich bekannt geben muss, ein Ansatz sein. So, wie es seriöse Züchter über ihre Homepages und die Verbände handhaben.
Das Konfiszieren und selbst das Einschläfern unerlaubt eingeschleuster Tiere würde vermutlich nur die Produktion steigern.
Zöge man die Abnehmer zur Rechenschaft, denn es handelt sich hier um illegale Ware, würden sie sich womöglich zweimal überlegen, wo sie ihren Hund kaufen.
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