Gelsenkirchener Amt beschlagnahmt Welpen
Das Landeshundegesetz NRW verbietet das Einführen und Züchten der Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind. Behördlich gelistet sind der Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, sowie Mischlinge aus diesen Rassen.
Aufgrund eines anonymen Hinweises konnte das Amt Welpen aus einer illegalen Staffordshire Terrier Zucht beschlagnahmen. Dirk Heinze vom Ordnungsamt sagt: »Die sichergestellten Staff-Welpen kamen wohl aus Serbien. Wahrscheinlich durch gefälschte Papiere, wie in den meisten Fällen.«
Der Handel mit illegalen Welpen und Hunden läuft hauptsächlich über das Internet. Die eingestellten Fotos berühren die Herzen der Menschen. Genau darauf setzen die Massenzuchtbetriebe, aber auch Züchter untersagter Rassen. Herr Heinze weist darauf hin, dass das Vertreiben von »Wühltisch-Welpen« für kleines Geld, wie er es nennt, illegal ist und jeder Käufer sich strafbar macht, wenn er einen solchen Welpen kauft.
»Ein reinrassiger Staffordshire Bullterrier für 190 Euro? Da sollten die Alarmglocken schon klingeln.«
Trotz Verschärfung des Tierschutzgesetzes, was Handel und Zucht von Hunden betrifft, sind Angebot und Nachfrage gleich geblieben. Die Behörden versuchen seit Jahren, den Handel und damit auch die tierschutzwidrige Praxis der Zucht einzudämmen. Die Verfolgung der Täter ist kompliziert, da im Internet falsche Namen und E-Mail Adressen verwendet werden. Die Behörden sind auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
Dirk Heinze warnt zudem vor Urlaubsmitbringsel in lebender Form.
Wer einen Hund aus dem Ausland einführen möchte, muss die Vorschriften beachten. Deutschland gilt weiterhin als Tollwut freies Land, im Gegensatz zu unseren Nachbarländern. Für die Einreise nach Deutschland braucht jeder Hund den blauen Heimtierausweis, entsprechende Impfungen und der Hund muss mindestens 16 Wochen alt sein. Wer die Bestimmungen umgeht und erwischt wird, durchläuft das Mühlrad der Bürokratie. Unter der Telefonnummer 0209 - 169 3113 können Bürger Fragen stellen oder etwaige Verdachtsmomente zu illegalen Praktiken bei der Stadt melden.
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