Giftköder Atlas für Berlin
Mittlerweile türmen sich seit Jahren die Meldungen über ausgelegte Giftköder in der Presse und auf diversen Onlineportalen. Von damals bis heute sind Hunde daran erkrankt und verstorben.
Selbst Kinder waren schon Opfer dieser Angriffe. Tasso und andere Organisation und auch Privatpersonen setzen bereits Belohnungen zur Ergreifung der Täter aus. Bislang ohne jemals eine Verhaftung, geschweige denn eine Verurteilung erreicht zu haben.
Der Berliner Senator Thomas Heilmann (CDU) verkündete Anfang August: »Wir wollen die Bewohner und Hundehalter davor warnen, dass es die Köder gibt und auch Kinder gefährdet sind, sie aufzuheben.« Um das zu gewährleisten, gibt es ab sofort eine Internetseite den „Giftköder Atlas“, auf der verdächtige Funde gemeldet werden können. Des Weiteren wird die Justiz die Strafverfolgung vorantreiben, heißt es aus dem Senat.
Für einen stets aktuellen Stand des Onlineportals sorgen Tierschutzbeauftragte. Sie prüfen die Meldungen und leiten sie an die jeweiligen Bezirke und Behörden weiter, um sich den Fund bestätigen zu lassen. Zwei Wochen in etwa bleibt ein Eintrag online. Bis dahin sollte ein Köder entfernt sein, ist auf der Seite zu lesen.
Jeder Nutzer des Portals muss sich mit seinen persönlichen Daten auf der Meldeseite eintragen, die weder veröffentlicht noch weitergegeben werden.
Wünschenswert wäre es, wenn die Menschen dort eintragen, ob bereits eine Anzeige erfolgte und ob es Fotos gibt, erklärt Senator Heilmann. Diese Informationen werden mit denen der Polizei und der Ordnungs- und Veterinärämter gebündelt, um die Strafverfolgung voranzutreiben.
Auch die CDU Politiker Thorsten Schatz und Kai Wegner, von denen es die Initiative »Giftköderalarm« gibt, unterstützen die Maßnahmen. Sie sehen zu ihrer Seite, die 2015 startete und die Meldungen über Facebook und Twitter verbreitet, keine Konkurrenz.
»Uns ging es darum, Hundehaltern zu signalisieren, dass die Politik sie ernst nimmt und dass das Problem auch im Senat ein Thema ist«, erklärt Schatz.
Kai Wegner geht noch weiter. Er fordert die Änderung des Bundesgesetzes für die strafrechtliche Verfolgung der Täter. Zurzeit wird bei vierbeinigen Opfern nur Sachbeschädigung geltend gemacht.
»Hunde sind aber keine Sache, sondern Lebewesen,« betont Wegner. Daher kann es als Strafe nicht nur eine Geldstrafe geben.
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