Pflichten, Verordnungen und Versicherungen für Hunde
Die Hundehaltung ist in Deutschland in bestimmten Bereichen gesetzlich geregelt.
So gibt es neben der persönlichen Vorbereitung – wie beispielsweise den Kauf der entsprechenden Ausrüstung und Einrichtung für Zuhause – auch gesetzlich vorgeschriebene Verordnungen und Pflichten zu beachten.
Grundsätzliche Pflichten für Hundehalter
Der Mensch trägt in seiner Rolle als Hundebesitzer oder -besitzerin die komplette Verantwortung über seinen Hund. Gleichzeitig verpflichtet er/sie sich den Hund respektvoll zu behandeln und ihm keinen Schaden zuzuführen.
Tierschutz : 2002 wurde der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen und als Staatsziel klassifiziert. Darin wird die Verpflichtung der Staatsgewalten zum Schutz der Tiere geregelt. Das bedeutet, dass dem Tierschutz im deutschen Rechts- und Wertesystem ein hoher Stellenwert gegeben wird. Zwar sind Tiere dadurch den Menschen nicht gleichgestellt. Allerdings soll auf diese Art und Weise eine tierschutzgerechte Haltung von Tieren gefördert werden.
Tierschutz-Hundeverordnung : In der Tierschutz-Hundeverordnung (kurz: TierSchHuV) sind Regelungen bezüglich der Haltung und Züchtung von Hunden enthalten. So ist einem Hund zum Beispiel genügend Auslauf im Freien und gleichzeitig ausreichend Umgang mit dem/der HundebesitzerIn bzw. Betreuungsperson zu gewähren. Darüber hinaus steht darin geschrieben, dass ein Welpe erst dann von seiner Mutter getrennt werden darf, wenn er das Alter von acht Wochen erreicht hat.
Zudem werden in dieser Verordnung gesetzliche Anforderungen an den Zwinger sowie weitere Anordnungen zur richtigen Haltung gestellt.
Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz
Dieses Gesetz beinhaltet besondere Regelungen zur Einfuhr und Haltung bestimmter Hunderassen. Demnach dürfen die folgenden Hunderassen grundsätzlich nicht nach Deutschland eingeführt werden:
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Terrier
- Bullterrier
Dasselbe gilt für Kreuzungen dieser untereinander oder mit anderen Hunden.
Je nach Bundesland wird diese Liste der sogenannten Listenhunde häufig erweitert mit Rassen wie etwa dem Dogo Argentino, dem Bullmastiff, oder dem Mastin Espanol. Bezüglich der Haltung dieser Hunderassen muss der/die BesitzerIn spezielle Auflagen erfüllen.
Tierhalterhaftpflicht
Ebenfalls ist es in weiten Teilen Deutschlands gesetzlich vorgeschrieben eine Versicherung für Hunde abzuschließen. Eine Tierhalter- oder in diesem Fall Hundehaftpflicht stellt dementsprechend eine Pflichtversicherung dar. Der Versicherungsschutz umfasst dabei sowohl Schäden am Menschen als auch an einem anderen Tier. Außerdem werden Schäden, die aufgrund eines durch den Hund verursachten Verkehrsunfalls zustande kommen, übernommen.
Exkludiert sind Schäden, die auf gefahrdrohende Umstände oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen sind. Das wäre etwa der Fall, wenn der Hund bereits auffällig aggressives Verhalten zeigt und dennoch ohne Leine geführt wird. Wenn ein Schadensfall zu spät gemeldet wird, streikt die Versicherung ebenso.
Bei Unterschreiben des Versicherungsvertrags sollte darauf geachtet werden, dass zumeist nur der oder die HundebesitzerIn vom Versicherungsschutz gedeckt wird. Ist es üblich, dass der Hund durch andere Personen Gassi geführt wird, so empfiehlt es sich, den Schutz auf diese zu erweitern. Dies erfolgt beispielsweise durch den Leistungspunkt "Hüten des Hundes durch Dritte".
Maulkorb, Leine und Hundeführerschein
Zusätzlich zu allen bisher genannten Verordnungen und Pflichten gibt es ebenso die Pflicht zum Tragen eines Maulkorbs oder einer Leine. Die Maulkorbpflicht gilt normalerweise lediglich für als gefährlich eingestufte Hunderassen (speziell Listen- oder Kampfhunde). Ferner ist man als HundebesitzerIn in Niedersachsen dazu verpflichtet, einen Hundeführerschein zu machen.
Da jedes Bundesland hier selbst entscheiden darf, bietet die erste, oberste Infografik eine klare Übersicht darüber, wo welche Vorschriften gelten und wo nicht.
Hundesteuer
Im Gegensatz zur Hundehaftpflicht ist die Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde und die damit zusammenhängende Bezahlung der Hundesteuer überall in Deutschland verpflichtend. Bei Säumnis kommen auf den/die HundehalterIn hohe Strafen zu. Als Beweis für die gesetzmäßige Anmeldung müssen Hunde im Freien eine Steuermarke am Halsband tragen.
Der Steuersatz hängt dabei vorwiegend davon ab, wo sich die Gemeinde befindet. In der Stadt sind die Kosten höher als am Land. Listenhunde und/oder Zweithunde werden höher besteuert.
Optionale Krankenversicherung
Krankenversicherungen gibt es nicht nur für Zweibeiner. Vierbeiner wie Hunde, Katzen, Pferde oder Kleintiere können ebenfalls für den Ernstfall versichert werden.
Prinzipiell umfasst eine Tierkrankenversicherung tierärztliche Behandlungen zur Diagnose und Behandlung sowie die Kosten für etwaige Medikamente. Für regelmäßige Impfungen zur Vorsorge gibt es für gewöhnlich eine Pauschale.
Eventuell notwendige Operationen und damit in Verbindung stehende Unterbringungskosten sind in der Tierkrankenversicherung genauso inkludiert und lassen sich auch alleinig versichern. In so einem Fall spricht man von einer Tier-OP-Versicherung. Diese übernimmt lediglich die Kosten für die Operation selbst und die Kosten für den Verbleib vor bzw. nach der OP. Kastrationen sind nur dann von der Versicherung gedeckt, wenn diese aus medizinischer Sicht benötigt werden.
Vor allem bei größeren Tieren kann eine Tierkrankenversicherung durchaus sinnvoll sein.
Bei Vertragsabschluss sollte der Vertrag genau durchgelesen werden, damit der/die HundehalterIn weiß, welche Krankheiten von der Versicherung berücksichtigt werden und welche nicht.
Wenn man sich einen Hund zulegt, muss man viele Dinge bedenken. Neben Zeit, Geld und Platz gilt es sich ebenso gesetzlich abzusichern und die in der Gemeinde, im Bundesland geltenden Vorschriften und Pflichten zu beachten. Mit diesem Artikel sind HundehalterInnen diesbezüglich jedenfalls bestens informiert.
Hinweis
Wir Danken der Autorin Nina Bruckmann von der transparent-beraten.de GmbH für ihren Gastbeitrag und die Infografiken.
Wir weisen darauf hin, dass die Informationen des Beitrags sorgfältig zusammengestellt wurden, Rat-Hund-Tat jedoch keine Garantie für die Richtigkeit übernehmen kann.
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