Augsburger Richter denken pro Hund
Vor dem Augsburger Verwaltungsgericht klagte eine Hundehalterin gegen die auferlegte Leinenpflicht für ihren Hund. Nach einstündiger Verhandlung zieht die Klägerin ihren Antrag zurück. Es kam zu einer Einigung.
Die Hundehalterin eines fünfjährigen Mischlingshundes klagte gegen die Auflage des Ordnungsamts zur Leinenpflicht für ihren Hund. Das Ordnungsamt schränkte die Bewegungsfreiheit des Hundes aufgrund eines Beißvorfalls an einer Spaziergängerin ein.
Zunächst wehrte sich die Hundehalterin vehement gegen diese Beschuldigungen. Doch Gutachter, Ärzte und Beweisfotos hielten vor Gericht stand. Der Einwand der Hundehalterin, die Spaziergängerin habe ihren Hund provoziert, wiesen die Richter entschieden zurück. Es spiele keine Rolle, wie ein Passant sich bewegt. Ein Hund darf grundsätzlich keine Person anspringen, und schon gar nicht beißen.
Die Richter und der Ordnungsreferent wiesen die Klägerin darauf hin, dass Augsburg überaus kulant mit Beißvorfällen umginge. Sie habe immerhin keine Maulkorbpflicht und dürfe ihren Hund auf Wiesen und in Feldern in den Freilauf entlassen, sofern ein Mindestabstand von 100 Metern zum Bebauungsgebiet bestünde. Die Klägerin zog, nach einstündiger Verhandlung, einsichtig ihre Klage zurück.
Tatsächlich ist es in der Stadt Augsburg so, dass aktenkundige Vorfälle im Einzelnen bearbeitet werden. Ordnungsreferent Dirk Wurm von der SPD steht in Gänze hinter den Vorschriften der Stadt. Augsburg glaubt an das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter. Beißattacken seinen bisher Einzelfälle und daher gebe es keinen Grund, die aktuellen Bestimmungen zu ändern. Kommt es nicht erneut zu Übergriffen, werde sogar die Leinenpflicht wieder aufgehoben.
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