Beißvorfall mit Dobermann
In Ruppichteroth, Siegburg, verurteilte das Gericht einen Hundehalter zu einer Geldstrafe. Sein Dobermann Rüde biss einem Jungen in den Arm.
Der Beißvorfall von einem Dobermann Rüden an einem sieben jährigen Jungen ereignete sich im Juli 2015. Die Tochter des Hundehalters, 18 Jahre jung, und ihre Freundin standen mit dem angeleinten Dobermann Paar (Rüde und Hündin) auf dem heimischen Grundstück. Es liefen zwei Brüder an dem nicht umzäunten Terrain vorbei, woraufhin die Hündin zu bellen anfing.
Der kleinere der beiden Jungen blieb abrupt stehen, der größere rannte erschreckt los. Der Dobermann Rüde riss sich samt Leine los und verfolgte das flüchtende Kind. Er sprang das Kind an, es fiel und der Hund packte am linken Arm zu. Der Hund hinterließ glücklicherweise keine schwerwiegenden körperlichen Verletzungen. Jedoch trug der Junge ein seelisches Trauma davon.
Vergangene Woche wurde der Fall vor Gericht verhandelt. Die Richter des Jugendschutzgerichts verurteilten den Hundehalter, einen 42 Jahre alten Mann, zu einer Geldstrafe von 1500 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Als Nebenklage warf man dem Mann vor, er zeige keine Reue und habe zu keinem Zeitpunkt dem Jungen und seiner Familie mitfühlende Worte geschenkt. Diesen Vorwurf wies der Richter zurück. Der Mann bekannte sich direkt verantwortlich, sagt aber, er könne Emotionen nicht gut zeigen.
Dem Hund machten weder Staatsanwaltschaft noch Richter einen Vorwurf. Er sei seinem Jagdinstinkt gefolgt. Dennoch ordnete die Gemeinde direkt nach dem Vorfall an, dass nur noch der Hundehalter selbst mit den Hunden an einer 1,5 Meter Leine spazieren gehen darf.
Ob der Mann zusätzlich noch Schmerzensgeld zahlen muss, wird sich erst noch herausstellen. Die Mutter des Jungen und ihr Anwalt verhandeln derzeit außergerichtlich mit der Versicherung. Der Junge ist seit dem Unfall in therapeutischer Behandlung.
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