Erster Schritt in die richtige Richtung
In der vergangenen Woche erklärte der Wiener Schöffensenat ein Paar wegen Tierquälerei und Betruges für schuldig. Noch ist der Urteilsspruch nicht rechtskräftig.
Das vor Gericht stehende Paar aus Wien soll seit 2012 einen Welpenhandel mit slowenischen Hunden betrieben haben. Die verkauften Welpen waren weder im abgabefähigen Alter noch gesundheitlich im besten Zustand. Noch während des Verhandlungsverlaufs versuchte der Angeklagte einen Staffordshire-Bullterrier über das Internet zu verkaufen. Die potentiellen Käufer traten als Zeugen der Anklage vor Gericht. Sie gaben an, dass es sich bei dem Verkäufer um den Beschuldigten handle. Zudem konnten sie das amtliche Kennzeichen des PKWs nennen und gaben die schlechte Verfassung des Hundes zu Protokoll.
Der Angeklagte wies jegliche Beschuldigungen zurück und teilte mit, dass er die Zeugin nie gesehen hätte. Der Verteidiger des Paars erbat sich, nach dem Schuldspruch, eine Bedenkzeit von drei Tagen aus.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, drohen dem Paar zwei Jahre Haft, wovon acht Monate nicht auf Bewährung sind. Sollte sich das Urteil als rechtskräftig erweisen, könnte das der erste Schritt in die richtige Richtung sein, um den illegalen Welpenhandel zu vermindern.
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