Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung
Terrier „Skipper“ verursachte seinem Frauchen eine Schuldenlast von 13.000 Euro. Eine Summe, die vor dem Berliner Verwaltungsgericht verhandelt wurde.
Vor knapp zwei Jahren bereits bewirkte der kleine Terrier "Skipper" aus Berlin einen Großeinsatz der Feuerwehr. Während eines Spaziergangs im November 2012 meinte Skipper, einen Dachsbau näher erkunden zu müssen. Er verschwand samt Leine in dem Erdloch und kam nicht wieder zum Vorschein.
Die beiden Freunde der Besitzerin, die mit Skipper unterwegs waren, sorgten sich und alarmierten letztendlich die Feuerwehr.
Der Hund hatte sich mit der Leine im Dachsbau verfangen und so grub die erste Einsatztruppe mit Schaufeln das Erdreich auf. Doch ohne Erfolg. Es wurde eine weitere Staffel und ein Einsatztrupp des Technischen Hilfswerk (THW) angefordert. Im Wechsel gruben knapp 40 Männer den Dachsbau aus. Mit Einbruch der Dunkelheit wurde eine Flutlichtanlage installiert. Die Rettungstrupps buddelten in etwa 50 qm Fläche, teilweise bis zu dreieinhalb Meter in die Tiefe.
Endlich, nach fast acht Stunden, konnten die Einsatztruppen den Hund unverletzt befreien.
Die Hundehalterin Frau B. erhielt einige Tage später eine Kostenaufstellung des Einsatzes.
In der Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung wird ein Einsatz minutiös mit 0,71 Euro/Minute für die Einsatzkräfte, 1,40 Euro/Minute für Lastwagen mit Ladekran und 4,80 Euro/Minute für den Gerätewagen berechnet.
Alles in allem sollte sie 13.000 Euro für die Hunderettung zahlen. 2005 kostete ein vergleichbarer Einsatz noch 5.286 Euro. Damals was es der Dackel "Paul" von K.G. Wellmann, CDU Bundestagsabgeordneter, der über Stunden aus einem Erdloch gebuddelt wurde.
Dagegen klagte Frau B. mit der Begründung, dass sie gar nicht mit ihrem Hund unterwegs war und dass die Gebühren unverhältnismäßig hoch seien.
Sie verlor am vergangen Mittwoch den Prozeß und soll nun einen Vergleich von 10.000 Euro für die Rettung von Skipper akzeptieren.
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