Hundehalter klagt auf Rückgabe
Während das Münchner Verwaltungsgericht seinen speziellen Fall der Hundeabnahme verhandelt, sitzt der Kläger im Gefängnis.
Die Richter des Verwaltungsgerichts München erörtern einen Sachverhalt, bei dem ein 35 Jahre alter Mann im Juni 2015 seine Hunde abgenommen bekam.
Die Hunde des 35-jährigen aus Hasenbergl, eine Hündin der Rasse Olde English Bulldog und drei Mischlingswelpen, sind seit Frühjahr 2015 aktenkundig. Sie hatten mehrfach Menschen angegriffen und teilweise gebissen. Es kam zu Anzeigen, woraufhin dem Mann das Halten und Ausführen von Hunden durch das Kreisverwaltungsreferat untersagt wurde.
Die Abnahme der Hunde erfolgte im Juni 2015 aufgrund der Vorfälle, bei denen die Hunde unangeleint Menschen attackierten, Artgenossen bissen oder Kinder verängstigten. Der Halter stand laut Polizeibericht zu der Zeit häufig unter Drogeneinfluss.
Die Hündin kam ins Tierheim und gebar dort acht Welpen. Bisher steht der Olde English Bulldog zwar nicht auf der Liste potentiell gefährlicher Rassen. Jedoch soll der Vater der Welpen ein American Staffordshire Terrier sein. Damit wären zumindest die Welpen sogenannte Listenhunde.
Nun klagt der Halter auf die Rückgabe seiner Hunde, was sich als schwierig erweist. Er sitzt derzeit eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, die bei Zahlungsunfähigkeit verhängt wird. Sollte er die bisher angelaufenen Kosten für die Unterbringung von 3.500 Euro ebenfalls nicht zahlen können, darf das Kreisverwaltungsreferat die Hunde verkaufen. Das Urteil der Richter steht noch aus.
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