Hundehasser hinter Gittern
Richter des Amtsgerichts Besingheim verurteilten einen gewalttätigen Hundehasser zu 21 Monaten Haftstrafe.
Der zu verhandelnde Fall liegt bereits einige Jahre zurück. Im Juli 2012 bedrohte der Angeklagte, ein 36 Jahre alter Mann, Hundehalter bei ihrem Spaziergang.
Die Eskalation begann mit dem Wurf eines Knüppels nach dem Hund eines 68-jährigen Spaziergängers. Da dem Hund nichts geschehen war, ging der ältere Herr davon und warnte ein ihm entgegenkommendes Paar, ebenfalls mit dem Hund unterwegs. Noch während des Gesprächs der Hundehalter tauchte unvermittelt der Angeklagte auf der Lichtung auf.
Der Beklagte attackierte die Menschengruppe. Der junge Mann des Paares wollte den Angreifer abwehren. Es kam zu Handgreiflichkeiten, bei denen der Hundehalter stürzte. Der Hundehasser schlug mit einem Knüppel auf den am Boden liegenden Mann ein, der schützend seine Arme vor den Kopf hielt. Die Stockschläge brachen dem Hundehalter beide Handgelenke.
In der Verhandlung sagten mehrere Zeugen aus, der Täter sei anschließend ungerührt von dannen gezogen. Die Richter stellten fest, dass der körperliche Angriff auf den 27-jährigen Hundebesitzer tödlich hätte enden können, da die Stockschläge auf den Kopf abzielten.
Der Verteidiger forderte einen Freispruch, da die Zeugen seinen Mandanten angeblich nicht zweifelsfrei identifizieren können. Die Richter entschieden dagegen. Sie verurteilten den Täter zu einem Jahr und neun Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung.
In der Urteilsbegründung heißt es, dass das Maß an Gewalt in keinem Verhältnis zum Anlass gestanden habe. Des Weiteren ist der Mann zuvor gewalttätig aufgefallen. Seinem ehemaligen Chef habe er Prügel angedroht, so dass sich der Mann einen Leibwächter engagierte. Beim Arbeitsamt Heilbronn schlug er einem Sicherheitsmann mit der Faust ins Gesicht und schubste ihn eine Treppe hinunter.
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