Husky Züchter in der Bredouille
Die 31 Huskys von der Huskyfarm im oberen Emmental unterzubringen gestaltet sich mehr als schwierig.
Dem Huskyfarm Inhaber aus dem oberen Emmental in der Schweiz wies das Gericht den Einspruch ab, seinen gesamten Hundebestand behalten zu können. Zu oft schon wurde er beim Veterinäramt wegen verschiedener Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gemeldet und hat Auflagen des Gerichts ignoriert.
Anfang April entschied das Gericht, dass der Mann 31 Hunde abgeben muss.
Für die Umsetzung des Urteils bekam der Züchter sechs Monate Zeit, doch bereits jetzt gestaltet sich die Vermittlung der Hunde schwierig.
Die erwachsenen Huskys sind in dem Hunderudel aufgewachsen. Ihr Lebensraum war und ist weiterhin unter freiem Himmel in Außengehegen. Einen intensiven familiären Bezug zu Menschen, so wie die meisten Haushunde leben, haben sie nie kennengelernt. Die in der Vermittlung stehenden Hunde sind in erster Linie für Schlittenfahrten gehalten worden. Aufgrund ihrer Haltung sind die Hunde nicht stubenrein und an das Leben als »Single-Hund« in geschlossenen Räumen nicht gewohnt.
»Es wäre schwierig, vorauszusehen, ob sich das einzelne Tier an eine andere Haltung gewöhnen könnte«, erklärt der Berner Kantonstierarzt Reto Wyss. Grundsätzlich seien Huskys durchaus »familienfähig«, wenn sie bereits als Welpe in das menschliche Familienleben integriert werden, erklärt er weiter. Doch diese Huskys sind weder stubenrein, noch könne man sie alleine in der Wohnung lassen, ohne Gefahr zu laufen, dass sie die Einrichtung zerstören oder heulen.
Bei der Vermittlung der Tiere kann das Veterinäramt kaum helfen.
Sollte der Züchter seine Hunde nicht anderweitig unterbringen können, droht den Tieren vermutlich die Euthanasie, auch wenn das das letzte Mittel wäre.
Die emotionale Belastung für den Züchter ist kaum vorstellbar. Abgesehen von der Abgabe seiner Hunde schwebt ein weiteres Verfahren im Raum. Der Huskyfarm Inhaber hat im Laufe der Jahre mehrfach gegen Bauvorschriften verstoßen. Diese Auseinandersetzung hielt das Gericht vorerst zurück, da die Vermittlung der Hunde vorrangig ist.
In dieser Angelegenheit trifft die Schuld vermutlich nicht nur den Husky Züchter.
Hätten Veterinäramt und Gericht viel früher auf die Umsetzung der Auflagen bestanden, wäre der Hundebestand vermutlich nicht so stark angewachsen. Jetzt sind es die Hunde, die den Streit ausbaden müssen.
Dem Huskyfarm Inhaber bleibt noch eine Beschwerde beim Bundesgericht, um das Urteil aufzuheben.
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