Österreich beschließt Änderung des Tierschutzgesetzes
Politiker der Regierungsparteien tagten beim Gesundheitsausschuss. Zur Debatte und Abstimmung stand u. a. die Änderung des Tierschutzgesetzes.
Nach zweijähriger Vorbereitungszeit zur Änderung des Tierschutzgesetzes kam es in der vergangenen Woche im Gesundheitsausschuss zur Verabschiedung. Auch wenn nicht alle 660 eingereichten Stellungnahmen berücksichtigt werden konnten, sei nun ein Großteil der Vorschläge entsprochen worden, erklärt die Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner.
Die Hauptpunkte der Änderungen betreffen vor allem Privatpersonen, Hunde und Katzen.
Land- und forstwirtschaftliche Tierhaltung ist weitestgehend ausgeschlossen. Insbesondere in der Nutztierhaltung hat sich nichts verändert, was einige Politiker deutlich in Missstimmung versetzt.
Ab 2018 besteht die Verpflichtung zur Kennzeichnung von Zuchtkatzen anhand eines Microchips, gesetzt durch einen Veterinär Mediziner.
Das Anbieten von Tieren im Internet ist zukünftig für Privatpersonen verboten. Ausnahmen bilden Tiere, die aufgrund des Alters oder der Gesundheit des Besitzers abgegeben werden müssen.
Die Verwendung von Zughalsbändern, die dem Hund das Atmen erschweren, gilt von nun an als Tierquälerei. Verboten sind ab sofort Tattoos und das Einfärben von Haut, Fell oder Federkleid aus modischen oder wirtschaftlichen Gründen.
Der Zuchtbegriff wurde neu formuliert und beinhaltet neuerdings auch das »nicht verhindern von Verpaarung« und »unbemerkter Verpaarung«, bei der für die Nachkommen kein Vater bestimmt werden kann.
Züchter von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen sind zur lückenlosen Dokumentation verpflichtet, die belegt, dass Qualzuchtmerkmale für Nachkommen reduziert und Folgen dadurch beseitigt werden.
Die Begriffe Tierasyl, Gnadenhof, Tierheim und Tierpension werden genau definiert und unterschieden. In diesem Zusammenhang stehen vorgegebene Anforderungen an die Einrichtungen zur Unterbringung von Tieren.
In puncto Kastration äußerten Politiker verschiedener Parteien Kritik.
Bei der Kastrationspflicht von Katzen gäbe es unklare Regelungen, die in ländlicher Haltung zu Problemen führen können und Ferkel dürfen weiterhin ohne Narkose kastriert werden.
Alles in allem geht den meisten Politikern die Änderung nicht weit genug, auch wenn im Bereich der privaten Haustierhaltung lobenswerte Ansätze zu erkennen sind.
Weitere Informationen rund um das österreichische Tierschutzgesetz finden Sie hier.
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