Tierheim haftet nicht für Hundeattacke
Ein Mann forderte nach einer Beißattacke von einem Hund aus dem Tierheim gerichtlich Schmerzensgeld von dem Tierheim.
Im Tierheim untergebrachte Hunde haben eine Vorgeschichte. So auch der Australian Kelpie Mischlingshund »Kinsch«. Er wurde wegen extremer Aggressivität gegenüber Kindern und bei der Fütterung von seinen Erstbesitzen im Tierheim abgegeben.
Ein ehemaliger Hundeführer mutete sich zu, Kinsch trotz seiner Problemstellung, zu übernehmen.
Eines Tages wird der Mann von Kinsch wie aus dem Nichts heraus attackiert und schlimm gebissen. Da die Familie zuvor ruhig auf dem Sofa saß, gab es keinen erkennbaren Grund, warum der Hund sich derart aggressiv verhalten hat. Der Mann konnte verhindern, dass sich der Hund in seinem Halsbereich festbeißt. Erst mit Hilfe der Feuerwehr und der polizeilichen Hundestaffel konnte der ehemalige Hundeführer aus der Hundeattacke befreit werden. Die Beamten brachten Kinsch zurück in das Tierheim.
Der Mann erlitt schwere Verletzungen an Händen und Armen.
Die Behandlung zog sich über mehrere Monate hin, was den Mann dazu veranlasste, ein Schmerzensgeld in Höhe von 4500 Euro vom Tierheim zu fordern. Er sei nicht ordnungsgemäß über die Gefährlichkeit von Kinsch aufgeklärt worden, begründet der Mann seine Forderung.
Das Tierheim verweigerte die Zahlung von Schmerzensgeld.
Die Tierheimleitung argumentierte damit, dass jeder Interessent sehr wohl über die Missstände der Hunde informiert werde. Zudem habe der Mann mehrfach seine Kompetenz als ehemaliger Hundeführer bekundet.
Der Zwist musste vor Gericht geklärt werden.
Die Richter entschieden, nach der Anhörung der Ehefrau des Klägers und der Tierheim Mitarbeiter, zugunsten des Tierheims. Der Mann sei ausreichend aufgeklärt worden. Zudem können Tierheimmitarbeiter nicht vorhersehen, dass Hunde aus dem Nichts heraus Aggressionen zeigen.
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