Verfahren gegen Jurastudentin eingestellt
In zweiter Instanz kippen Richter das Ersturteil gegen eine Jurastudentin. Das Verfahren wurde eingestellt.
Eine 32 Jahre junge Studentin wehrte sich in zweiter Instanz vor dem Duisburger Landgericht gegen den Schuldspruch der gefährlichen Körperverletzung.
Auslöser für die Verfahren war ihr Dobermann, der den Balkon der Mietwohnung als Urinal benutze, so dass die darunterliegenden Balkone verunreinigt wurden, behaupteten Nachbarn. Dieser Nachbarschaftsstreit eskalierte im Juli 2015. Die junge Frau musste sich vor Gericht verantworten.
Sie habe ihren Hund aufgehetzt, einen Nachbarn zu beißen, und sie soll zwei Männer mit ihrem Auto umgefahren haben, lautet die Anklage. Die Richter entschieden auf schuldig und verurteilten die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe und acht Monaten Führerscheinsperre.
In zweiter Instanz, mit weiteren Zeugen, sah der Sachverhalt ganz anders aus. Die Hundebesitzerin war mit ihrem Dobermann auf dem Weg zur Hundeschule, als vier männliche Nachbarn auf sie zustürmten, berichte sie vor Gericht. Sie hatte ihren Hund bereits im Kofferraum, holte ihn aber erneut raus, weil sie sich bedroht fühlte. Die Männer schrien sie schon von weiten an und fuchtelten wild mit den Armen herum. Der Dobermann war für die zierliche Beklagte kaum noch zu halten. Um ihn zu beruhigen, sagte sie: »Pack«, erklärte sie dem Richter zu ihrer Verteidigung. »Das ist ein Kommando vom Hundeplatz, dass dem Hund signalisiert, dass es nur ein Spiel ist.«
Irgendwann sah sie das Blut an der Hand eines Mannes und wollte raus aus der Situation, hatte Angst und stieg in ihren Wagen. Die Männer blockierten die Abfahrt. »Ich hatte Angst, dass sie meinen Smart umwerfen, daher habe ich vorsichtig Gas gegeben«, berichtete sie weiter. Zeugen bestätigten die Aussage der Angeklagten. Und selbst der Kläger räumte kleinlaut ein, dass er sie aus großer Entfernung ansprach.
Der Richter und zwei Schöffen stellten das Verfahren ein. Begründung: »Wir können nicht ausschließen, dass die Angeklagte in einer von ihr als bedrohlich empfundenen Situation aus Notwehr gehandelt hat.« Zusätzlich erklärte der Richter dem Kläger, dass er keinerlei Rechte besitze, eine bekannte Person daran zu hindern, wegzufahren. »Jeder Bürger darf einen ertappten Straftäter festnehmen - aber nur, wenn er nicht weiß, wer er ist und wo er wohne.«
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