Verurteilt wegen tödlicher Messerattacke
Hannibal musste sterben, weil er ohne Leine unterwegs war. Das Amtsgericht Neumünster verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro.
Im vergangen Dezember spazierte eine 73-jähre Dame mit dem Hund ihres Sohnes um den Einfelder See in Neumünster. Bei dem Vierbeiner handelte es sich um einen Weimaraner Rüden namens Hannibal. Hannibal befand sich im Freilauf, weil die Dame befürchtete, auf dem glatten Boden zu Fall zu kommen, sollte der Hund an der Leine ziehen.
Ein weiterer Gassigeher, ein 52-jähriger Mann, führte zum selben Zeitpunkt seinen Jack Russell Terrier angeleint aus. Als die Vier sich begegneten, forderte der Mann schon auf Entfernung die Dame erbost auf, ihren Hund gefälligst an die Leine zu nehmen. Die 73-jährige reagierte zu spät und so nahm Hannibal Kontakt zu dem Jack Russell auf. Der Mann zog ein Messer aus der Tasche und erstach den Hund mit einem Stich.
Eine Tat, die Konsequenzen nach sich zieht. In der Verhandlung vor Gericht stritt der Mann ab, den Rüden erstochen zu haben. Er gab an, mit Händen und Füßen versucht zu haben, den Weimaraner von seinem Hund fernzuhalten, da er aggressiv war und seinen Hund bereits gebissen hatte. Der Verteidiger erwähnte die Möglichkeit einer dritten Person, die der Täter sein könnte.
Nach Anhörung der zehn Zeugen verkündete die Amtsrichterin: »Ich bin zu der festen Überzeugung gelangt, dass sie es waren, der auf den Hund eingestochen und ihn letztlich getötet hat.« Grund ihrer Überzeugung ist nicht zuletzt die Tatsache, dass sich der Angeklagte nach dem Vorfall bei der Polizei lediglich über die Leinenfreiheit des Weimaraners beschwerte, jedoch kein Wort über eine Beißattacke verlor.
Der Familie von Hannibal teilte sie eine begründete Mitschuld zu. Eine 73-jährige Dame sei keine adäquate Aufsichtsperson eines knapp 40 kg schweren Hundes, was die Tat allerdings nicht rechtfertige. Das Urteil: Schuldig im Sinne der Anklage. Die Strafe wird auf 5.400 Euro Geldstrafe festgelegt.
Des Weiteren musste der Angeklagte seinen Jagdschein zurückgeben und steuert auf eine Zivilklage mit einer Schadensersatzforderung von knapp 10.000 Euro zu.
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