
Originalfoto von Vera Lukow von Vier Pfoten.
Vier Pfoten gegen Massentötung
Seit Beginn der Massentötungsaktion von Straßenhunden in Rumänien kämpfen diverse Tierschutzverbände gegen die Vorgehensweisen. Vier Pfoten erzielte einen ersten Erfolg als Basis für einen Neustart.
Seit bekannt werden der Praktiken zur Problemlösung der Straßenhunde kämpft vier Pfoten gegen die Herangehensweise. Insbesondere die Veröffentlichung der Anwendungsnormen des Streunerhundegesetzes im Dezember 2013, welches die Massentötungen erlaubt und sofort auslöste, ist der Organisation zuwider.
Eine Großzahl europäischer Nachbarstaaten benötigt dringend Hilfe, um die stets steigende Zahl der Straßenhunde einzudämmen.
Doch den Tieren nach dem Leben zu trachten ist keine Lösung. Die Population kann nur über eine Geburtenkontrolle reduziert werden, sprich Kastrationsprogramme.
Vier Pfoten stellte im Januar 2014 einen Antrag auf Änderung der Methodik bei der rumänischen Regierung.
Begründungen fanden sich in der Gesetzwidrigkeit der Anwendungsnormen. Die Regierung lehnte ab. Im zweiten Versuch trat Vier Pfoten vor das Appellationsgericht in Bukarest. Am 20. Juni entschied das Bukarester Berufungsgericht, dass die Anwendungsnormen gesetzeswidrig sind. Die illegalen Tötungen müssten sofort eingestellt werden.
Obwohl der Beschluss rechtskräftig ist, will sich der Leiter der ASPA (Tierschutz-Aufsichtsbehörde von Bukarest) Razvan Bancescu dem Urteil nicht beugen
Er warte auf die Begründung des Bescheids. Solange werde er sein Programm fortsetzen. Immerhin hätte die ASPA es geschafft, den Bestand der Streunerhunde um 10.000 zu reduzieren und das in nur neun Monaten.
Gabriel Paun von Vier Pfoten fordert Bancescu und die Stadtverwaltung auf, sich an den Gerichtsbeschluss zu halten.
„Andernfalls ist das ein Missbrauch. Gegen die involvierten Personen können Strafverfahren eingeleitet werden, weil sie sich dem Gerichtsbeschluss widersetzen und illegal öffentliche Gelder ausgeben. Bancescu kann daher nicht im Namen der ASPA gesprochen haben. Er hat wohl seine persönliche Meinung kundgetan.“ Nur eine Berufung am obersten Gericht könne den Entscheid noch kippen, räumt G. Paun ein.
Es wäre jedoch weitaus klüger, würde die Problemlösung mit einem Neustart beginnen, den die Organisation durch seine Experten unterstützen würde, wenn es einen Konsens gäbe.
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