Wem gehört Dobermann Pascha?
Das Verwaltungsgericht München verhandelt derzeit den bizarren Fall von Dobermannrüde Pascha.
Anlässlich zweier Beißvorfälle wurde der 13-jährige Dobermannrüde Pascha vom Ordnungsamt konfisziert und lebt bis auf Weiteres in einer Hundepension. Er wurde einem Rentnerehepaar abgenommen.
Nach dem zweiten Beißvorfall hatte das Ordnungsamt dem Ehemann die Hundehaltung untersagt. Zusätzlich musste er ein Zwangsgeld von 700 Euro zahlen. Dagegen klagte der Mann, mit der Begründung, er sei überhaupt nicht der Hundehalter. Pascha gehöre seiner Ehefrau.
Die Aufgabe der Richter ist nun die Klärung der Verantwortlichkeit für den Dobermann. Die Ehefrau begleitete den Kläger und saß während der Verhandlung im Zuschauerbereich. Für den Ausgang der Verhandlung war das möglicherweise keine gute Idee. Denn sie gab an, dass ihr Gatte überhaupt nicht in der Lage sein, sich um den Hund zu kümmern. Sie selber käme jedoch bestens mit Pascha zurecht.
Zunächst musste jedoch die Halter- und Eigentumsfrage geklärt werden. Laut Rechtsprechung unterscheidet sich dies voneinander. Das Gericht aber geht davon aus, dass die Halter eines Tieres diejenigen sind, bei denen es lebt. Der Ehemann weist eine Halterschaft vehement zurück. Er möchte mit dem "Vieh" überhaupt nichts zu tun haben, wie er sagt. Die Anwältin des Klägers versicherte, dass ihr Mandant zukünftig auf Gassirunden mit Pascha verzichten werde. Woraufhin die Ehefrau erleichtert anmerkte, dass man ihrem Mann keinen größeren Gefallen tun könne, als ein solches Verbot.
Da dem Ehemann bereits die Hundehaltung vom Ordnungsamt untersagt wurde, der Ehefrau aber nicht, bleibt nun zu klären, wie es mit Pascha weitergehen kann. Das Ordnungsamt bekundet, das der Hund auf keinen Fall zurück zu dem Ehepaar gehen solle, zumal unter der angegebenen Anschrift nur der Kläger gemeldet sei. Das wiederum ist nicht so einfach, denn stellt die Rentnerin Besitzansprüche, dürfen ihr diese nicht verwehrt werden, so der Richter.
Der Vorsitzende Richter entschied vorerst, das Pascha bis auf weiteres in der Hundepension bleibt, bis sich das Ehepaar einigt, wer der Halter und wer der Besitzer des Hundes ist.
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