Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit
Zum Schutz der Wildtiere samt Nachwuchs ordnen viele Bundesländer vom 15. März bzw. 01. April bis 15. Juli die Leinenpflicht für Hunde an. Bei einem Verstoß könnte eine erhebliche Geldstrafe fällig werden.
Die Brutzeit ist die Zeit, in der Vögel ihre gelegten Eier warmhalten, bis die Jungtiere schlüpfen. Insbesondere die Bodenbrüter sind in diesem Zeitraum gefährdet, denn sie werden nicht nur von Katzen gestört. Auch freilaufende Hunde, Spaziergänger und Freizeitsportler, die dem Gelege nahekommen, verhindern das zurückgezogene Brüten. Zusammenfallend damit bringt das Rehwild seinen Nachwuchs zur Welt.
Die Rehe setzen, wie es in der Jägersprache heißt, die Kitze in Feldern ab, nahe der Waldgrenze.
Gegen die Regelung der Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeiten protestieren jedes Jahr aufs Neue Tierschützer und Hundehalter. Ihre Argumentation ist, dass es keine Möglichkeit gibt, einen Hund artgerecht an der Leine zu bewegen. Das verstoße gegen das Tierschutzgesetz. Dazu sei die Regelung zu pauschal, denn sie berücksichtige keine Einzelfallklärung. Des Weiteren beklagen sie, dass indes Holz geschlagen werden dürfe, wodurch Eichhörnchen Kogel und Baumnester zerstört würden. Jäger dürfen in dieser Zeit Rotwild, Reh und Kaninchen schießen. Weiter geben sie zu bedenken, dass jährlich die meisten Wildtiere durch landwirtschaftliche Geräte zu Tode kämen. Demnach sei eine Anleinpflicht der Hunde widersprüchlich zum Natur- und Umweltschutz.
Bevor sich die Gemüter periodisch über Gerechtigkeit und Notwendigkeit, über sinnvoll oder Diskriminierung aufregen, sollte doch zuerst an die Wildtiere gedacht werden. Nur weil andere Interessengruppen keine Rücksicht darauf nehmen, müssen die Hundehalter mit denen nicht gleichziehen.
Verantwortungsbewusste Hundebesitzer werden diese wenigen Wochen mit gutem Beispiel voran gehen und ihre Hunde an der Leine behalten.
Sie finden Alternativen für eine artgerechte Auslastung, die an der Leine möglich ist. Doch es gibt eben auch die »schwarzen Schafe«, die nicht nur die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit ignorieren, sondern ihre Hunde jederzeit und überall frei laufen, selbst wenn sie deren Jagdverhalten nicht kontrollieren können.
Ein solch achtloses Verhalten wird fortwährend für neue Regelungen, Verordnungen und Gesetze sorgen, denen sich alle Hundehalter, auch die Verantwortungsbewussten, beugen müssen.
Hilfreich könnte sein, wenn Jäger und Förster Aufklärungsarbeit in Form von Kursen im heimischen Wald anböten. Gemeinsam mit den Hundebesitzern, gegebenenfalls mit Hund, durch Wiesen und Wälder streifen und die Hundebesitzer über Standorte und Lebensgewohnheiten der Wildtiere informieren. Denn wer einmal in den Genuss kam, Wildtiere bei der Versorgung ihres Nachwuchses ungestört beobachten zu können, für den ist es selbstverständlich, seinen Hund gesichert bei sich zu halten.
In jedem Falle bleiben bis dato die Leidtragenden die Hunde, denn es stehen ihnen nur vereinzelt Ausgleichsflächen für freies Spielen und Toben zur Verfügung.
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