Kritische Betrachtung der Rassenliste
Mit Vorschriften, Bestimmungen, Paragraphen und überzogener Hundesteuer versuchen Gemeinden und Behörden, die Haltung angeblich gefährlich Hunderassen zu kontrollieren.
In den meisten Bundesländern sind derzeit vor allem Molosser Rassen gelistet. Unter ihnen der American Pitbull und Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff und einige mehr. Als Begründung geben die zuständigen Behörden an, von diesen Rassen ginge potentiell mehr Gefahr aus, als es von anderen Rassen der Fall sei.
Laut der Beißstatistik von 2013 aus Brandenburg führt der Deutsche Schäferhund, gefolgt vom Labrador Retriever die Statistik an.
Im Vergleich zum Vorkommen und einer Beißattacke führt in Sachsen-Anhalt ebenfalls der Deutsche Schäferhund, gefolgt vom Am-Staff. Doch absoluter Spitzenreiter ist der Kaukasische Owtscharka mit »nur« drei Zwischenfällen bei gerade einmal 114 registrierten Hunden.
Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass die häufigsten Beißvorfälle innerhalb der eigenen Familie passieren. Ebenfalls zu untersuchen galt es, inwieweit das Aggressionspotential genetisch reguliert ist. Beißen ist offensichtlich nicht gleich Beißen. Bei den Recherchen zeigte sich, dass Bisse mit dem Alter des Hundes, seiner Umwelt und der Zusammengehörigkeit zur Familie in Verbindung stehen. Und, dass die häufigsten Zwischenfälle beim Spielen passieren. Bis zum Alter von ca. 6 Monaten beißen Hunde eher aus Rücksichtslosigkeit als mit Verletzungsabsicht. Mit dem Älterwerden des Hundes steigt die Wahrscheinlichkeit der Beißvorfälle mit fremden Personen.
Grundsätzlich kann jedoch jeder Hund beißen und sich aggressiv Verhalten.
Es gibt keine genetische Grundlage, die eine Aussage, ob ein Hund beißen wird oder nicht, trifft.
Die Rassenliste und andere gesetzliche Vorschriften können demnach nur als Denkfehler zur Sicherung der Öffentlichkeit bezeichnet werden. Durch Publizierungen von Übergriffen durch Hunde werden Stimmungen und Meinungen geschürt, die Politiker zum Handeln zwingt. Denn ihnen obliegen die Sicherheit und das Wohlergehen der Bevölkerung.
Doch mit einer Diskriminierung einzelner Rassen ist es hierbei nicht getan.
Die Nominierung der Rassen ist nicht einheitlich geregelt. So unterscheiden sich die Listen des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Der Bund bestimmt nur über die Einfuhr von Pitbull-, American Staffordshire-, Staffordshire-Bull- und Bullterrier sowie Mischlinge aus ihnen.
In den einzelnen Bundesländern gibt es abgestufte und nicht abgestufte Listen und Besonderheiten. Bei abgestuften Listen kann der Hundehalter durch einen Wesenstest die Harmlosigkeit seines Hundes beweisen, was er bei den nicht abgestuften Listen nicht kann. Bedeutet: ein bestandener Wesenstest kann den Hund vom Maulkorb- und / oder dem Leinenzwang befreien. Bei nicht abgestuften Listen ist und bleibt die Rasse X als gefährlich angenommen, egal ob der Wesenstest bestanden wurde.
Während in Thüringen die Rassenliste erst 2011 eingeführte wurde, entschied sich Niedersachsen als einziges Bundesland gegen eine Rassenliste. Die Besonderheiten sind umfangreich und wiederum Gemeindesache.
Und obwohl es gelistete Hunderassen gibt, kommt es hin und wieder zu Beißvorfällen. Die Statistiken werden jedoch nicht von den Listenhunden angeführt.
Die Kritiker der Diskriminierung suchen weiterhin nach Gründen zur Aufhebung der Ungerechtigkeit. Doch genauso, wie es keine einheitlichen Regelungen bei Wesenstesten, Halterprüfungen, Hundeführerscheinen und Hundetrainerprüfungen gibt, wird auch bei der Rassenliste mit unterschiedlichen Maßen gemessen. Dem Hundehalter bleibt nichts anders übrig, als weiterhin für seine Rechte und die seines Hundes einzutreten und auf gerechtere Zeiten zu hoffen.
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