Rassenliste in Norddeutschland
In Schleswig-Holstein leben zurzeit in etwa 150 Tausend Hunde, für die unterschiedliche Bestimmungen gelten. Einige Rassen werden, wie in fast allen Bundesländern, auf einer Rassenliste geführt.
Hundehalter dieser Rassen haben unterschiedliche Auflagen. Angefangen bei Leinenpflicht, wobei die Leine nicht länger als 2 Meter sein darf. Sie zahlen deutlich höhere Hundesteuer, statt ca. 120 Euro werden 600 Euro und mehr pro Jahr fällig. Und die meisten von ihnen haben zusätzlich eine Maulkorbpflicht.
Ab 2016 soll sich das in Schleswig-Holstein ändern.
Die Abgeordneten der FDP, SPD, Grünen und SSW einigten sich auf die Gleichstellung aller Rassen. Damit überstimmten sie die CDU und die Piraten Partei. Stattdessen wurde das Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHG) überarbeitet.
Die Stadt Kiel ist bereits jetzt schon in puncto Hundesteuer kulanter. So werden Listenhunde aus dem Tierheim mit der regulären Hundesteuer von 120 Euro veranschlagt. Hingegen sind Tierheimhunde die nicht gelistet sind im ersten Haltungsjahr von der Steuer befreit. Auch wenn dies noch keine Gleichstellung bedeutet, erhalten die angeblich gefährlichen Rassen so eine echte Vermittlungschance.
Das neue Gesetz gibt vor, das zukünftig alle Hunderassen als gefährlich eingestuft werden können, sofern sie auffällig wurden.
Zwei Jahre nach dieser Einstufung kann der Halter seinen Hund rehabilitieren, indem der Hund einen Wesenstest und der Halter einen Hundeführerschein, bestehend aus einer theoretischen und praktischen Prüfung, besteht. Als besonderen Anreiz zur Hundesteuer Entlastung räumt das Land die freiwillige Absolvierung des Hundeführerscheins ein.
Eine weitere Änderung des Gesetzes betrifft die Züchtung der noch gelisteten Rassen. Das Zuchtverbot wird aufgehoben, sofern der Züchter nicht das Ziel einer erhöhten Aggressivität ansteuert. Zudem ist jeder Hundehalter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner abzuschließen.
Statt nun Hunderassen zu listen, listet das geänderte Gesetz zahlreiche Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von bis zu 10 000 Euro geahndet werden können.
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von SyalAntilles (Work by author) [CC BY-SA 3.0 oder GFDL], via Wikimedia Commons
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