Hund lässt kopfloses Reh zurück
Immer wieder passiert es, dass Hunde im Freilauf zu wildern beginnen.
»Es liegt nun einmal in ihrer Natur«, sagen viele Hundehalter als Begründung und ein wenig auch als Entschuldigung.
Doch so einfach darf ein Hundehalter das Handeln seines Hundes oder vielmehr sein Unvermögen, seinen Hund zu kontrollieren, nicht betrachten. Denn achtet der Hundehalter nicht auf seinen Hund, bringen sie Wildtiere in Gefahr, so wie im folgenden Fall.
Im Waldgebiet zwischen Delstern und Holthausen bei Hagen fanden Spaziergänger ein totes Reh. Sein Kopf lag vor dem Bauch, er war vom Körper abgetrennt. Die Ricke war aufgerissen und ausgeweidet. Ein erschütternder Anblick für die Spaziergänger, die sofort die zuständigen Behörden verständigten.
Tierschützer und Jäger sind gleichermaßen erbost und entsetzt. Die Vorsitzende des Tierschutzvereins Hagen sagt zu Recht: »So ein Hund gehört an die Leine.«
Solange Hundehalter ihr Recht auf den Freilauf für ihre Hunde ohne Rücksicht auf Verluste beanspruchen, wird es diese Bilder immer wieder geben. Lars Peter Hegenberg ist Vorsitzender der Kreisjägerschaft in Hagen. Er erklärt, dass dies ein Verstoß gegen das Landeshundegesetz ist. Zudem trifft es häufig trächtige Ricken, wodurch genau genommen gleich zwei Rehe getötet werden.
Im vorliegenden Fall muss es ein Hund von der Größe eines Schäferhunds gewesen sein. Die Jägerschaft geht, nach genauerer Untersuchung davon aus, dass es kein Jagdhund war, da die Hunde das Wild nicht mit einem Kehlbiss töten.
Der Jagdinstinkt gehört zu jedem Hund, ganz gleich, zu welcher Rasse er gehört. Auch ein Chihuahua kann Rehwild hetzen und gehört an die Leine, wenn er nicht abrufbar ist. Rehwild hat ein sensibles Herz-Kreislaufsystem, das nicht auf Dauerfluchtverhalten ausgelegt ist. Bei intensiver Hetze kann das Rehwild an den Folgeerscheinungen sterben.
Jeder Hundehalter ist ein Tierliebhaber. Die Liebhaberei sollte nicht nur den eigenen Hund betreffen, sondern für alle Tierarten gelten. Demnach kann es nur ein Muss für jeden Hundehalter sein, seinen Hund kontrollieren zu wollen und angeleint zu lassen, wenn er dazu neigt, flüchtigem Wild hinterher zu hetzen.
Jäger Hegenberg meint, dass Hundehalter schmerzlich zur Kasse gebeten werden müssten. Er habe das Recht, nachweislich wildernde Hunde abzuschießen. Doch käme das für ihn und seine Kollegen nicht in Frage.
Auf Haustiere schieße man einfach nicht. Außerdem sei nicht der Hund der Schuldige, sondern der Hundehalter.
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von User:Mattes (Eigenes Werk) [Public domain oder Public domain], via Wikimedia Commons
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